Schutzzertifikate
Ein Schutzzertifikat (SPC für Supplementary Protection Certificate) betrifft Arzneimittel oder Pflanzenschutzmittel und gibt dem Inhaber eines Patentes auf ein derartiges Produkt das Recht, dessen Schutzwirkung um bis zu 5 Jahre zu verlängern. Damit soll die "verlorene" Zeit zwischen der Patentanmeldung und dem Zeitpunkt der Zulassung des Produktes ausgeglichen werden.
Schutzzertifikate sind vor dem Österreichischen Patentamt innerhalb von 6 Monaten nach Zulassung, bzw. falls diese davor eintritt, innerhalb von 6 Monaten nach dem Zeitpunkt der Erteilung des Grundpatentes zu beantragen, und werden nach positiver Prüfung in das österreichische Schutzzertifikatsregister eingetragen.
Darüber hinaus kann die Laufzeit eines aufrechten Schutzzertifikats für Kinderarzneimittel auf Antrag um weitere 6 Monate verlängert werden.
Domains und Kennzeichenrecht
Domain-Grabbing stellt den Versuch dar, durch gezielten Erwerb eines Domain-Namens die Bemühungen eines Konkurrenten zu sabotieren, die betreffende Bezeichnung als geschäftliche Kennzeichnung für die eigene Tätigkeit durchzusetzen. Dies kann einen Verstoß gegen das UWG darstellen. Auch die Frage der Unterscheidungs- bzw. Kennzeichnungskraft stellt sich im Zusammenhang mit der Registrierung von Domains. Sogar die Verwendung fremder Kennzeichen in HTML-Tags oder für Zwecke des Keyword-Advertising kann eine Markenrechtsverletzung darstellen.
Maßnahmen gegen Produktpiraterie
Das Produktpiraterie-Gesetz 2004 regelt in Österreich das Vorgehen der Zollbehörden, um die Einfuhr von gefälschten Produkten zu verhindern. Dieses Gesetz ist die österreichische Umsetzung der europäischen Produktpiraterie-Verordnung 1383/2003. Es regelt die Strafen für die Einfuhr von Schwarzkopien in den EU-Raum. Diese Regelungen sind auf alle Waren, die ein Recht am geistigen Eigentum verletzen, anzuwenden, also Marken, Geschmacksmuster, Patente, Schutzzertifikate, und urheber- bzw. leistungsschutzrechtlich geschützte Leistungen. Insbesondere umfasst dies nachgemachte Waren, Kennzeichnungsmittel, Verpackungen, aber auch Formen und Matrizen, die zur Herstellung einer nachgeahmten Marke dienen.
Sortenschutz
Sortenschutzrechte bewirken bei neuen Pflanzensorten ein befristetes ausschließliches Recht zur Erzeugung und zum Vertrieb von Vermehrungsmaterial. Dieses Recht wird dem Züchter auf Antrag gebührenpflichtig verliehen und gilt für 25 bis 30 Jahre.

