Erfindungen von Dienstnehmern

Dienstnehmer haben für Erfindungen im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit gesetzliche Ansprüche aus dem österreichischen Patentgesetz - und zwar auch dann, wenn gar kein Patent angemeldet wurde! Welche Folgen dies konkret haben kann, sollten Sie im Rahmen eines Beratungsgespräches mit uns abklären.

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