Kreativbranche & Konsumgüter

Schutz Ihrer kreativen Leistung

Marken und Designs vermitteln Werte. Sie verleihen Ihrem Produkt das gewisse Etwas.

Ein Alleinstellungsmerkmal bekommen Sie aber nur dann, wenn unberechtigte Nachahmer in die Schranken gewiesen werden können. Dies ist möglich – mit einer passenden Schutzstrategie für Ihre kreative Leistung!.

Bei der Gestaltung neuer Marken oder Produkte können Sie Ihrer Kreativität freien Lauf lassen? Nicht ganz! Denn schließlich müssen Schutzrechte anderer Marktteilnehmer berücksichtigt werden, um Konflikte zu vermeiden. Unsere raschen und günstigen Recherchen- und Monitoringdienste ermöglichen es Ihnen, den Überblick über die relevante Schutzrechtslandschaft zu behalten. Hierdurch können Sie Ihre Handlungsfreiheit bereits während des Innovationsprozesses abschätzen und teure, zeitraubende Entwicklungsschleifen vermeiden.

Sie haben an einem Wettbewerb oder an einer Ausschreibung teilgenommen, erhalten nicht den Zuschlag und finden heraus, dass dennoch Teile Ihres Konzepts umgesetzt wurden? Auch gegen diese Art der Ausnützung Ihrer kreativen Leistung können Vorkehrungen getroffen werden.

Marken, Geschmacksmuster (registrierte Designs), Kooperationsverträge oder Geheimhaltungsverträge sind nur einige Werkzeuge, die wir zum Schutz Ihres geistigen Eigentums einsetzen.

Als European Trademark and Design Attorneys (Europäische Markenanwälte und Designanwälte) beraten und vertreten wir kreative Unternehmen wie Werbeagenturen, Designbüros, Digitalagenturen und Architekturbüros und stellen die erfolgreiche Verwertung von kreativen Leistungen sicher.

Um Ihnen den Einstieg in die Welt des geistigen Eigentums zu erleichtern, bieten wir eine kostenlose Erstberatung an.

Dipl.-Ing. Georg Puchberger

Partner | Patentanwalt
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