US-Marke

Viele Unternehmen, insbesondere Technologie-Startups, sind besonders daran interessiert, am US-amerikanischen Markt Fuß zu fassen. Dabei empfiehlt es sich, das Zeichen des eigenen Unternehmens oder des eigenen Produktes als US-Marke schützen zu lassen.

Das US-Markenrecht unterscheidet sich jedoch grundlegend vom europäischen Markenrecht: Es sind nur Marken registrierbar, die am Markt auch tatsächlich benutzt werden.

Unionsmarken und österreichische Marken werden unabhängig von der tatsächlichen Benutzung des Zeichens registriert und können zumindest fünf Jahre nicht wegen mangelnder Benutzung angegriffen werden. Hingegen muss für eine US-Marke sowohl bei der Registrierung, als auch für die Aufrechterhaltung der Nachweis der Benutzung erbracht werden.

Für eine US-Markenanmeldung müssen schon zum Anmeldezeitpunkt Benutzungsunterlagen (Etiketten, Produktfotos, Werbeunterlagen, etc.) vorgelegt werden. Alternativ kann die Benutzungsabsicht (intent-to-use) bekundet werden. Ausnahmen bestehen lediglich für Markenanmeldungen, die identisch zu bereits registrierten ausländischen (beispielsweise österreichischen oder EU-) Marken des selben Anmelders sind.

Auch nach der Registrierung der US-Marke müssen in regelmäßigen Abständen von etwa 5 Jahren Benutzungsnachweise vorgelegt werden – passiert dies nicht, so wird die US-Marke von Amts wegen für verfallen erklärt.

Eine weitere Eigenheit der US-Marke besteht in der Formulierung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses. Zwar verwendet auch das USPTO eine Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen ähnlich der Nizzaer Klassifikation; es fordert jedoch sehr konkrete und genaue Angaben darüber, für welche Waren oder Dienstleistungen die Marke verwendet wird. Die in Europa übliche Verwendung generischer Oberbegriffe (beispielsweise „Computerprogramme“ oder „Kosmetika“) ist in der Regel nicht möglich.

Die Anmeldung einer US-Marke ist nichts für Laien – lassen Sie sich beraten. Wir verfügen über ein Netzwerk hervorragender US-Kollegen und meistern damit regelmäßig auch spezielle Anfragen.

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