Österreichisches Patent

Patente schützen technische Lösungen, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.

Der Inhaber eines Patents ist berechtigt, andere davon auszuschließen, den Gegenstand der Erfindung betriebsmäßig herzustellen, in Verkehr zu bringen, feilzuhalten oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken nach Österreich einzuführen oder auch nur zu besitzen.

Bei der Anmeldung eines Patents kann der Prioritätstag einer nicht mehr als 12 Monate zuvor angemeldeten Anmeldung beansprucht werden. Bei der früheren Anmeldung kann es sich beispielsweise um eine österreichische Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung, eine europäische oder auch eine internationale Patentanmeldung handeln.

Die Laufzeit eines Patents beträgt 20 Jahre ab Anmeldetag, wobei jährliche Erneuerungsgebühren (Jahresgebühren) entrichtet werden müssen. In Österreich fallen die ersten Jahresgebühren im sechsten Jahr nach dem Anmeldetag an.

Patente können beim Österreichischen Patentamt in deutscher, aber auch in englischer Sprache, eingereicht werden. Auch für Anmeldungen in englischer Sprache wird ein amtlicher Recherchenbericht erstellt. Nach Zustellung des Recherchenberichts muss jedoch eine Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt werden.

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