Erneuerungsgebühren

Jedes Schutzrecht, sei es nun ein erteiltes Patent, eine registrierte Marke oder ein registriertes Geschmacksmuster, hat eine beschränkte Laufzeit und kann durch Zahlung einer Gebühr verlängert werden. Die maximale Laufzeit ist für jedes Schutzrecht unterschiedlich: 20 Jahre für Patente, 10 Jahre für Gebrauchsmuster und 25 Jahre für Designs – lediglich Marken können theoretisch unbegrenzt verlängert werden.

Sowohl die Zahlungsfristen, als auch die Gebührenhöhe dieser Erneuerungsgebühren sind jedoch für die verschiedenen Schutzrechte unterschiedlich. So müssen Patente jährlich erneuert werden, Geschmacksmuster alle fünf Jahre, und Marken gar nur alle zehn Jahre. Um hier nicht den Überblick zu verlieren, empfiehlt sich eine professionelle Fristenverwaltung.

Wir haben über 20.000 aufrechte Schutzrechte in unserer Verwaltung und stellen seit vielen Jahrzehnten sicher, dass die erforderlichen Gebühren rechtzeitig und in richtiger Höhe entrichtet werden. Noch nie wurde eine Zahlungsfrist durch unser Verschulden versäumt.

Gerne kümmern wir uns auch um Ihr Portfolio – damit Sie sich auch in den nächsten Jahrzehnten beruhigt um das Wachstum Ihres Unternehmens kümmern können!

© 2024 Puchberger & Partner Patentanwälte |