Europäisches Patent

Ein europäisches Patent wird vom Europäischen Patentamt geprüft und erteilt und kann nach Erteilung in sämtlichen Mitgliedsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) durch Zahlung einer Gebühr und möglicherweise auch Übersetzung in die Landessprache validiert werden. Ein gültiges europäisches Patent entfaltet dieselben rechtlichen Wirkungen wie ein nationales Patent.

Das EPÜ ist nicht auf die Länder der Europäischen Union beschränkt, sondern umfasst beispielsweise auch die Türkei, Norwegen oder die Schweiz – in Summe 38 Mitgliedsstaaten. Darüber hinaus kann die Wirkung eines europäischen Patents auf zwei Erstreckungsstaaten (Bosnien-Herzegowina und Montenegro) und zwei Validierungsstaaten (Marokko und die Republik Moldau) ausgedehnt werden, ohne in diesen Ländern eigene Erteilungsverfahren führen zu müssen.

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