Ausarbeitung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses

Bei der Anmeldung einer Marke ist es erforderlich, jene Waren und/oder Dienstleistungen konkret zu spezifizieren, für welche die Marke im geschäftlichen Verkehr Schutz beanspruchen soll. Zu diesem Zweck verwenden die meisten Patentämter eine Liste akzeptierter Begriffe, die als Nizzaer Markenklassifikation bekannt ist und etwa 9.000 Begriffe enthält. Die Begriffe sind in 34 Produktklassen und 11 Dienstleistungsklassen unterteilt.

Eine Weiterentwicklung der Nizzaer Markenklassifikation stellt die Harmonisierte Datenbank TMclass dar, welche mit über 70.000 Begriffen ein umfassenderes Werkzeug zur korrekten Einordnung des betreffenden Geschäftsbereiches zur Verfügung stellt. Es ist nicht einfach, aus dieser Datenmenge die für das jeweilige Unternehmen am besten passenden Begriffe auszuwählen – denn Waren und Dienstleistungen, die der Markeninhaber oder ein Lizenznehmer über einen Zeitraum von 5 Jahren nicht benutzt, können auf Antrag eines Dritten gelöscht werden (Löschungsantrag wegen Nichtbenutzung).

Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses für Ihre Marke und überprüfen auch gerne die von Ihnen vorgeschlagenen Begriffe auf Zulässigkeit.

© 2024 Puchberger & Partner Patentanwälte |