Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGM) ist eine einzige Registrierung, die in sämtlichen Ländern der Europäischen Union einheitlichen Geschmacksmusterschutz nach den Bestimmungen der GGM-Verordnung gewährt.

Das Eintragungsverfahren eines GGM wird zentral vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante, Spanien geführt.

Die Kosten für die Anmeldung eines GGM sind wesentlich niedriger als die Kosten der Anmeldung nationaler Geschmacksmuster in allen Staaten der EU. Jährlich werden über 20.000 GGM-Anmeldungen beim EUIPO eingereicht.

Wie nationale Geschmacksmuster haben auch GGM eine Laufzeit von zunächst 5 Jahren und können alle 5 Jahre durch Zahlung einer Gebühr bis zu einer Höchstdauer von 25 Jahren erneuert werden.

Im Rahmen einer Sammelanmeldung können in einer einzigen GGM-Anmeldung beliebig viele Muster angemeldet werden, vorausgesetzt, alle Muster beziehen sich auf dieselbe Warenart. Die Kosten pro Muster sind in einer Sammelanmeldung wesentlich niedriger als die Kosten im Fall mehrerer unabhängiger Muster.

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