Verletzungsverfahren

Ein gerichtliches Verletzungsverfahren ist meist die letzte Möglichkeit, gegen die unberechtigte Benutzung eines Schutzrechts vorzugehen.

Verletzungsklagen in Patent-, Marken- und Musterangelegenheiten werden zentral vor dem Handelsgericht Wien verhandelt. Neben Unterlassung, Beseitigung, Rechnungslegung, Auskunft und Urteilsveröffentlichung hat der Patentinhaber insbesondere Anspruch auf angemessenes Entgelt sowie Schadenersatz.

Es besteht auch die Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung zu beantragen, wobei derartige Verfügungen auch erlassen werden können, wenn eine besondere Eilbedürftigkeit nicht vorliegt. Einstweilige Verfügungen können insbesondere auch zur Beweissicherung beantragt werden, um sicherzustellen, dass der Verletzer keine Beweismittel vernichtet.

Wir haben umfassende Erfahrung in Verletzungsverfahren und unterstützen Sie gern bei der Wahl eines spezialisierten Rechtsanwalts zur Ausarbeitung und Einbringung einer Verletzungsklage. Wir erstellen auch regelmäßig Gutachten über die Verletzung und die Rechtsbeständigkeit gewerblicher Schutzrechte zur Unterstützung der Parteien eines Verletzungsverfahrens.

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