Sortenschutz

Sortenschutzrechte bewirken bei neuen Pflanzensorten ein befristetes ausschließliches Recht zur Erzeugung und zum Vertrieb von Vermehrungsmaterial dieser Pflanzensorte. Dieses Recht wird dem Züchter der Sorte auf Antrag gebührenpflichtig verliehen und gilt für 25 bis 30 Jahre.
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